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   OLG Bamberg, 12.04.2010 - 4 W 90/09   

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https://dejure.org/2010,9051
OLG Bamberg, 12.04.2010 - 4 W 90/09 (https://dejure.org/2010,9051)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.04.2010 - 4 W 90/09 (https://dejure.org/2010,9051)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. April 2010 - 4 W 90/09 (https://dejure.org/2010,9051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauprozess: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104; ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 97
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattung von Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatsachverständigenkosten: Im Verfügungsverfahren erstattungsfähig? (IBR 2011, 61)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1681
  • NZBau 2011, 35
  • BauR 2010, 1269
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.04.2010 - 4 W 90/09
    Die Kosten eines im Verfahren erholten und verwendeten Privatgutachtens sind allerdings nur ausnahmsweise als notwendige Kosten anzusehen (BGH NJW 1990, 122).
  • BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06

    Festsetzung der Kosten eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.04.2010 - 4 W 90/09
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn - wie im Fall des vorläufigen Rechtsschutzes - eine amtswegige Einholung von Sachverständigengutachten nicht in Betracht kommt und eine effektive Rechtsverteidigung ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. hierzu auch BAG NZA 2008, 71 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Nachdem im Verfügungsverfahren gerade kein Sachverständigengutachten durch das Gericht erholt wird, kommt dem Privatgutachten im Gegenteil erhöhte Bedeutung zu (OLG Bamberg vom 12.4.2010 NJW-RR 2010, 1681/1682; KG vom 3.4.2006 - 1 W 203/05 -juris Rn. 10; Herget in Zöller; ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 161).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21

    Erstattungsfähigkeit eines privaten Meinungsforschungsgutachten im

    Daher sind im Verfügungsverfahren die Kosten eines im Verfahren erholten und verwendeten Privatgutachtens ausnahmsweise als notwendige Kosten anzusehen, wenn eine effektive Rechtsverfolgung oder -verteidigung ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.04.2010 - 4 W 90/09, juris-Rn. 7).
  • OLG Bamberg, 30.01.2019 - 3 W 7/19

    Kosten der Anwesenheit eines Privatgutachters im Termin im Verfügungsverfahren

    Gerade im Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ist eine effektive Rechtsverteidigung ohne ein vom Gericht zu erholendes Sachverständigengutachten gerade bei einem sachkundigen Gegner oft nicht möglich (OLG Bamberg NZBau 2011, 35).
  • OLG Nürnberg, 19.04.2012 - 2 W 505/12

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten im

    Jedoch kann beim vorläufigen Rechtsschutz ein Privatgutachten grundsätzlich notwendig sein, weil das Gericht in der Regel kein Gutachten einholt (Zöller-Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; OLG Bamberg NJW-RR 2010, 1681).
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